SAV Bad Gandersheim - Kreiensen e.V.

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Eterna

Bestimmungen zur Angelerlaubnis in der Eterna, von der Gemarkungsgrenze Ildehausen bis zur Einmündung in die Gande; siehe Gewässerplan

 

Erlaubte Zeiten:

vom 01.05. - 30.09. jeden Jahres

 

Am Mühlengraben B64 bis Wasserwerk Bad Gandersheim und Nebenbächen ist das Angeln verboten!

 

Das Nachtangeln ist verboten!

Mindestmaße

 

Fanglimit

 

Wöchentlich / Jährlich

Schonzeiten
Aal  40 cm   - / 50 Fische  -
  Äsche 30 cm  5 / 15 Fische 01.03. - 15.05.
  Bachforelle 30 cm  7 / 45 Fische 01.10. - 31.03.
Barbe 40 cm  - / 10 Fische  -
  Barsch  -   - / -  -
  Brasse  -  - / -  -
  Döbel 25 cm  - / - 01.05. - 31.05.
  Gründling  -  - / -  -
Hecht 50 cm  3 / 10 Fische 01.01. - 30.04.
  Karpfen  40 cm   3 / 15 Fische   - 
  Lachs 50 cm  - / 1 Fisch 15.10. - 15.03.
  Rotauge  -  - / -  -
  Rotfeder  -  - / -  -
  Quappe  -  - / -  -
  Regenbogenf. 30 cm  7 / 45 Fische 01.12. - 31.01.
  Saibling 30 cm  - / - 01.12. - 31.01.
  Schleie 25 cm  3 / 10 Fische 01.05. - 30.06.
  Wels 50 cm  - / -  -
  Zander 50 cm  2 / 10 Fische 01.01. - 30.04.
         
 

Es ist gesetzlich verboten, Fische folgender Arten zu fangen:

Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe (Koppe, Mühlkoppe), Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Stör

 

Angelgerät:   

01.10. - 30.04.

Gewässer für Fischerei gesperrt.

 

01.05. - 30.09.

Ausschließlich Fliegenfischen erlaubt!

Hinweis:

Alle übrigen Köder, das Mitführen einer 2. fangfähigen Rute oder unerlaubter Köder oder jeglicher Art von Schwimmern (Ausnahme: Wasserkugel) sowie Anfüttern ist verboten!

Allgemein:

Maßig gefangene Fische müssen sofort nach dem Fang am Wasser in der Angelkarte eingetragen werden.

Ausnahmen: Aale, Weißfische und Barsche dürfen nach Beendigung des Fangtages in die Fangmeldung eingetragen werden.

Im Hochlaich befindliche Fische sind sofort nach dem Fang vorsichtig in das Gewässer zurückzusetzen.

Untermaßige Fische sind schonend vom Haken zu lösen und in das Gewässer zurückzusetzen.

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