SAV Bad Gandersheim - Kreiensen e.V.

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Gewässerordnung

 

Grundsätzliche Bestimmungen zur Ausübung der Sportfischerei in den Vereinsgewässern des
SAV Bad Gandersheim / Kreiensen e.V.

 

Der Inhaber einer Angelkarte erkennt mit seiner Unterschrift folgende Gewässerordnung für die Ausübung der Sportfischerei in den Gewässern des SAV Bad Gandersheim / Kreiensen e.V. an:

  1. Für die Ausübung der Sportfischerei in den Vereinsgewässern sind die nachfolgenden Vereinspapiere bei sich zu führen:

    a. Gültige Jahresangelkarte (nur mit Unterschrift gültig)

    b. Auszug aus der Gewässerordnung

    c. Lichtbildausweis

    d. Sportfischerprüfungsnachweis (nur Gastangler)

  2. Auf Verlangen sind die Vereinspapiere der Polizei, den Fischereiaufsehern und Gewässerwarten vorzulegen.
    Den Anordnungen vorgenannter Personen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Jedes Mitglied das im Besitz der gültigen Vereinspapiere ist, ist verpflichtet, Mitglieder und Nichtmitglieder auf rechtmäßiges und waidgerechtes Angeln am Vereinsgewässer zu kontrollieren.

  3. Das Angeln vom Boot, von Brücken, Wehren, Fischtreppen und Mauern ist verboten.

  4. Angelruten dürfen nicht ohne Beaufsichtigung liegengelassen werden. Ufer und Bepflanzung dürfen nicht verändert werden.

  5. Es ist nicht erlaubt, Wiesen und Felder zu befahren und fest eingezäunte Grundstücke ohne Einverständnis des Eigentümers zu betreten!
    Für verschuldeten Schaden haftet jeder Sportangler selbst!

  6. Maßig gefangene Fische sind sofort waidgerecht zu töten, untermaßige Fische vom Haken zu lösen und sofort wieder in das Wasser zurückzusetzen und die Mindestmaße und Schonzeiten zu beachten.

Festgestellte Fischsterben und Gewässerverschmutzungen sind unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle sowie dem Vorstand zu melden.
Nach Ablauf des Jahres ist die Erlaubniskarte mit vollständig ausgefüllter Fangmeldung bis zum 5. Januar des nächsten Jahres an den Gewässerwart einzusenden.

 

Während Vereinsveranstaltungen ist das Angeln für Nichtteilnehmer verboten!

 

Der Vorstand

 

 

Zuständigkeit der Gewässerwarte für die Gewässerstrecken:

 

Leine ab Grenze Wambach bis Greener Wehr und Aue:

Matthias Elges - Tel.: 0151-54630994

Heiko Tappe - Tel.: 0175-34 83 11 7

Bernd Jauschke - Tel.: 05553-47 85

Christian Schulze - Tel.: 0171-17 02 11 3

 

Leine ab Greener Wehr bis Grenze Erzhausen/Freden:

Manfred Smolka - Tel.: 0172-72 14 22 5

Mathias Adam - Tel.: 0172-85 07 63 8

Pascal Veith - Tel.: 0151-21451432

 

Untere Gande:

Sven Schwarzbach - Tel.: 0172-72 14 22 5

Bert Marks - Tel.: 0151-40748830

 

Obere Gande:

Jens Wald - Tel.: 0160-95 56 38 31

Uwe Pfaff - Tel.: 0177-33 28 36 3

Paul Soßna 0176-22213106

 

Osterbergseen:

Paul Soßna Tel.: 0176-22213106

 

Ebrechtteich

Jens Wald - Tel.: 0160-95 56 38 31

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